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Fassungsvergleich zu Nähere Ausgestaltung der Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nähere Ausgestaltung der Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. II Nr. 284/2021 § 2↗RIS↗
Beauftragte Kurzarbeitsbeihilfenprüfung
§ 2.
Wird das Finanzamt gemäß § 13 CFPG angewiesen, eine Kurzarbeitsbeihilfenprüfung durchzuführen, kann es sich für deren Durchführung des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge bedienen. In diesem Fall sind die für die Lohnsteuerprüfung geltenden Regelungen des § 5 und des § 10 Abs. 1 PLABG sinngemäß anzuwenden.