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Fassungsvergleich zu LF-MSchV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Mutterschutzverordnung (LF-MSchV) 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. II Nr. 286/2021 § 3↗RIS↗
Berechtigung zur Ausstellung fachärztlicher Freistellungszeugnisse
§ 3.
Nur Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin dürfen fachärztliche Freistellungszeugnisse ausstellen.