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Fassungsvergleich zu Agrarmarkttransparenzverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Agrarmarkttransparenzverordnung 1
§ 6neu
in Kraft ab 09.07.2021 · idF BGBl. II Nr. 312/2021 § 6↗RIS↗
Umsatzsteuer
§ 6.
Die Meldung der Preise nach dem 2. bis 8. Abschnitt hat ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer zu erfolgen.