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Fassungsvergleich zu Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung 1
§ 2neu
in Kraft ab 30.10.2021 · idF BGBl. II Nr. 451/2021 § 2↗RIS↗
Inhalt der Satzung
§ 2.
Der zwischen Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund am 8. September 2021 abgeschlossene
Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen
beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 541/2021 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. September 2021 kundgemacht, wird zur Satzung erklärt.