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Fassungsvergleich zu Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 25.11.2021 · idF BGBl. II Nr. 486/2021 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für Zustell- und Vollstreckungsersuchen einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz nach § 14a des Wettbewerbsgesetzes – WettbG, BGBl. I Nr. 62/2002.
Schlagworte
Zustellersuchen