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Fassungsvergleich zu Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz 1
§ 6neu
in Kraft ab 25.11.2021 · idF BGBl. II Nr. 486/2021 § 6↗RIS↗
Verweisungen
§ 6.
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.