Änderungen zwischen den Fassungen
Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
1§ 0↗RIS↗
§ 19geändert
Meldegrenze
§ 19.
Die Meldegrenze beträgt 10 000 000 EUR für die Summe der Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft (laut definiert im Erfolgsausweis gemäß der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 63/2011 idgF) 471/2006 in dem, der Meldeperiode vorangegangenen Kalenderjahr jeweils geltenden Fassung.