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Fassungsvergleich zu DAC-Verordnung „Wagram“××

Änderungen zwischen den Fassungen

DAC-Verordnung „Wagram“ 1
§ 9neu
in Kraft ab 27.01.2022 · idF BGBl. II Nr. 30/2022 § 9↗RIS↗
§ 9.
Diese Verordnung gilt für Wein ab dem Jahrgang 2021. Qualitätswein bis einschließlich des Jahrgangs 2020 darf weiterhin unter Einhaltung der bisherigen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden. Vor Inkrafttreten dieser Verordnung gedruckte Etiketten, die den bis dahin geltenden Bestimmungen entsprechen, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet werden.