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Fassungsvergleich zu Sperrgebiet Kohlreithberg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sperrgebiet Kohlreithberg 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.03.2022 · idF BGBl. II Nr. 77/2022 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Die Grundstücke Nr. 130/4, 130/9 sowie 134 der KG Getzwiesen werden zum Sperrgebiet erklärt. Dieses Gebiet liegt in der Gemeinde Maria Anzbach.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.