Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Sperrgebiet Kohlreithberg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sperrgebiet Kohlreithberg 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.03.2022 · idF BGBl. II Nr. 77/2022 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei der Gemeinde Maria Anzbach.