Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
§ 2.
Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Berg und Wolfsthal.