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Fassungsvergleich zu SteKo-VO 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stellungskommissonen-Verordnung 2022 (SteKo-VO 2022) 1
§ 9neu
in Kraft ab 01.04.2022 · idF BGBl. II Nr. 79/2022 § 9↗RIS↗
§ 9.
Im Ergänzungsbereich Wien ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Wien hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.