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Fassungsvergleich zu Verlängerung des Zeitraums für Sonderbetreuungszeiten nach § 18b Abs. 1 und 1a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verlängerung des Zeitraums für Sonderbetreuungszeiten nach § 18b Abs. 1 und 1a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2022 · idF BGBl. II Nr. 115/2022 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach § 18b Abs. 1 und 1a AVRAG möglich sind, wird bis zum Ablauf des 8. Juli 2022 verlängert.