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Fassungsvergleich zu Ehrengeschenke-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ehrengeschenke-Verordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 06.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 178/2022 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken hat umgehend schriftlich an die Personalabteilung zu erfolgen.