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Fassungsvergleich zu E-ID-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

E-ID-Verordnung 1
§ 7neu
in Kraft ab 07.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 181/2022 § 7↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 7.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.