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Fassungsvergleich zu Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.11.2021 · idF BGBl. II Nr. 189/2022 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Erhebungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden tritt bei rechtskräftiger Verhängung einer Geldstrafe oder ersatzweise ausgesprochenen Freiheitsstrafe ein, die wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der jeweils geltenden Fassung
1. aufgrund der Missachtung eines Betretungsverbotes oder
2. wiederholt (in mindestens zwei Fällen) aufgrund der Unterlassung von Einlasskontrollen hinsichtlich des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, festgelegter Personenzahlen oder festgelegter Zeiten ausgesprochen wurde.