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Fassungsvergleich zu UHU-VO 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022 (UHU-VO 2022) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 192/2022 § 1↗RIS↗
§ 1.
Für alle Grundbuchsgerichte wird die Umstellung der nach § 6 UHG zu führenden Verzeichnisse (Tagebuch und Karteien) sowie der Sammlung der nach § 1 UHG bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden auf automationsunterstützte Datenverarbeitung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen angeordnet.