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Fassungsvergleich zu OB-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Obertagebergbau-Verordnung (OB-V) 1
§ 1neu
in Kraft ab 02.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 208/2022 § 1↗RIS↗
Ziele
§ 1.
Ziele dieser Verordnung sind
1. der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen,
2. der Schutz von fremden, der bzw. dem Bergbauberechtigten nicht zur Benützung überlassenen Sachen,
3. der Schutz der Umwelt,
4. der Schutz von Lagerstätten und
5. der Schutz der Oberfläche sowie die Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit.