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Fassungsvergleich zu Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl××

Änderungen zwischen den Fassungen

Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 212/2022 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeines
Regelungsgegenstand
§ 1.
(1) Die Lenkungsmaßnahmen nach dieser Verordnung werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 erster Fall EnLG 2012 zur Sicherung der Energieversorgung ergriffen.
(2) Die Lenkungsmaßnahmen sollen die Deckung des lebenswichtigen Bedarfes an Energie einschließlich jenes für Zwecke der militärischen Landesverteidigung, die Aufrechterhaltung einer ungestörten Gütererzeugung und Leistungserstellung sowie die Versorgung der Bevölkerung und sonstiger Bedarfsträger sicherstellen.