Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu VO Kapitalbesicherungsmaßnahmen××

Änderungen zwischen den Fassungen

VO Kapitalbesicherungsmaßnahmen 1
§ 1neu
in Kraft ab 16.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 227/2022 § 1↗RIS↗
Gewährung von Kapitalgarantien
§ 1.
Die Gewährung von Kapitalgarantien, die zur Erhaltung der langfristigen Zahlungsfähigkeit von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind, durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.