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Fassungsvergleich zu Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus 1
§ 3neu
in Kraft ab 29.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 251/2022 § 3↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit xxxx in Kraft.