Änderungen zwischen den Fassungen
Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.