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Fassungsvergleich zu Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.07.2022 · idF BGBl. I Nr. 93/2022 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.