Änderungen zwischen den Fassungen
Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
3. Abschnitt
Schlussbestimmung
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.