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Fassungsvergleich zu Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.07.2022 · idF BGBl. II Nr. 265/2022 § 3↗RIS↗
3. Abschnitt
Schlussbestimmung
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.