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Fassungsvergleich zu ZT-WO 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022 (ZT-WO 2022) 1
§ 11neu
in Kraft ab 27.07.2022 · idF BGBl. II Nr. 290/2022 § 11↗RIS↗
Schluss der Stimmabgabe
§ 11.
Wenn die für die Abstimmung festgesetzte Zeit abgelaufen ist und alle bis dahin im Wahllokal erschienenen Wähler abgestimmt haben, erklärt der Wahlleiter die Stimmabgabe für geschlossen.