Änderungen zwischen den Fassungen
Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 26. August 2022 in Kraft.