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Fassungsvergleich zu Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen 1
§ 4neu
in Kraft ab 26.08.2022 · idF BGBl. II Nr. 317/2022 § 4↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 26. August 2022 in Kraft.