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Fassungsvergleich zu Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 1
§ 2neu
in Kraft ab 28.09.2022 · idF BGBl. II Nr. 353/2022 § 2↗RIS↗
Beginn der automatisierten Datenübermittlung
§ 2.
Die automatisierte Datenübermittlung ist ab 28. September 2022 aufzunehmen.