Änderungen zwischen den Fassungen
Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Beginn der automatisierten Datenübermittlung
§ 2.
Die automatisierte Datenübermittlung ist ab 28. September 2022 aufzunehmen.