Änderungen zwischen den Fassungen
Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Inkrafttreten
§ 4.
Die Verordnung tritt mit 28. September 2022 in Kraft.