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Fassungsvergleich zu 75. Nachtrag zum Arzneibuch××

Änderungen zwischen den Fassungen

75. Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 2neu
in Kraft ab 08.10.2022 · idF BGBl. II Nr. 373/2022 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Monographien und Texte des fünften Nachtrags zur zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, Nachtrag 10.5, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.6, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.