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Fassungsvergleich zu ZIS-V 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022) 1
§ 19neu
in Kraft ab 12.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 391/2022 § 19↗RIS↗
§ 19.
(1) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende Abfrage- und Zugangsberechtigungen bleiben aufrecht.
(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren nach der ZIS-V 2019, BGBl. II Nr. 50/2019, sind nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden materiellen Rechtslage und Verfahrensrechtlage zu Ende zu führen.
Schlagworte
Abfrageberechtigung