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Fassungsvergleich zu ZIS-V 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022) 1
§ 6neu
in Kraft ab 12.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 391/2022 § 6↗RIS↗
Datenformate und Koordinatensystem
§ 6.
(1) Die von den Meldeverpflichteten nach § 1 zu meldenden Daten müssen in einem der nachfolgenden Datenformate vorliegen oder in eines dieser Datenformate exportiert oder konvertiert werden können:
1. ESRI Shape,
2. GeoPackage,
3. KML,
4. DXF,
5. unverschlüsselte Archivdateien der unter Z 1 bis 4 genannten Datenformate, wenn die Dateiendungen in der Archivdatei überprüft werden können.
(2) Die nach § 1 Meldeverpflichteten haben bei der Meldung von georeferenzierten Daten das Koordinatensystem, in das diese Daten projiziert sind, anzugeben.