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Fassungsvergleich zu ZIS-V 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022) 1
§ 8neu
in Kraft ab 12.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 391/2022 § 8↗RIS↗
Datenübertragung und -verwaltung
§ 8.
(1) Die RTR-GmbH hat die gemäß § 1 gemeldeten Daten und die gemäß § 2 zugänglich gemachten Daten bei der Übertragung in ihre Systeme und aus ihren Systemen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Protokoll vor dem Zugriff und der Kenntnis Dritter zu schützen.
(2) Die RTR-GmbH hat die gemäß § 1 gemeldeten Daten und die gemäß § 2 zugänglich gemachten Daten in einer Datenbank zu speichern. Diese Datenbank ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen.
(3) Die RTR-GmbH hat jeden Zugriff über die Portale gemäß §§ 7 und 9 auf die in Abs. 2 genannte Datenbank zu protokollieren.
Schlagworte
Datenverwaltung