Änderungen zwischen den Fassungen
§ 8neu
Vorsitz
§ 8.
(1) Der Geschäftsführer der RTR-GmbH führt gemäß § 45 Abs. 11 TKG 2021 den Vorsitz im Fachbeirat Netzsicherheit.
(2) Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende von jenem Mitglied des Fachbeirates vertreten, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen bestellt wurde. Ist auch dieses Mitglied verhindert, übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz.