Änderungen zwischen den Fassungen
Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts (HS-KöRV )
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Privathochschulen
§ 4.
An folgenden Privathochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet:
1. Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
2. UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie
Schlagworte