Änderungen zwischen den Fassungen
§ 139neu
Spezifische Fördervoraussetzungen
§ 139.
(1) Beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ist eine externe Wirtschaftlichkeitsanalyse inklusive Risikobewertung vorzulegen.
(2) Bei der Durchführung ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
1. Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie (Wirtschaftlichkeitsprüfung),
2. Bei positiver Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Zusammenschluss (die Vereinigung) von Erzeugerorganisationen oder die Gründung einer länderübergreifenden Erzeugerorganisation zu erfolgen.