Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu GSP-AV××

Änderungen zwischen den Fassungen

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) 1
§ 164neu
in Kraft ab 01.01.2023 · idF BGBl. II Nr. 403/2022 § 164↗RIS↗
Spezifische Fördervoraussetzungen
§ 164.
Für eine Förderung kommt nur Saat- und Pflanzgut in Frage, von dem eine Reduzierung der Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel erwartet werden kann.
Schlagworte
Saatgut