Änderungen zwischen den Fassungen
Pauschaler Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Vollziehung
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.