Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen 1
§ 3neu
in Kraft ab 16.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 461/2022 § 3↗RIS↗
§ 3.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 2.