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Norm
Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
Fassungen
§ 3 Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
BGBl
§ 3 Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
Judikatur
§ 3 Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
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Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
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Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 16.12.2022 · idF
BGBl. II Nr. 461/2022
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 2.