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Fassungsvergleich zu FFP BMBWF 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF 2022) 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 464/2022 § 8↗RIS↗
Bevorzugte Aufnahme
§ 8.
Bei allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, bei denen eine Unterrepräsentation von Frauen gemäß § 11b B-GlBG besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen.
Schlagworte
Verwendungsgruppe