Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu FFP BMBWF 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF 2022) 1
§ 9neu
in Kraft ab 01.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 464/2022 § 9↗RIS↗
Bevorzugte Ernennung oder Bestellung
§ 9.
Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind gemäß § 11c B-GlBG bevorzugt zu ernennen oder zu bestellen.