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Fassungsvergleich zu BMAW-Grundausbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

BMAW-Grundausbildungsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 08.02.2023 · idF BGBl. II Nr. 35/2023 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für Bedienstete im Ressortbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Der Ressortbereich im Sinne dieser Verordnung umfasst folgende Ausbildungsbereiche:
1. Zentralleitung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
2. Arbeitsinspektion
3. Burghauptmannschaft Österreich
4. Beschussämter
5. Bundesmobilienverwaltung
6. Bundeswettbewerbsbehörde
Schlagworte
Ernennungserfordernis