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Fassungsvergleich zu Technische Ausgestaltung eines öffentlichen Warnsystems××

Änderungen zwischen den Fassungen

Technische Ausgestaltung eines öffentlichen Warnsystems 1
§ 5neu
in Kraft ab 14.03.2023 · idF BGBl. II Nr. 60/2023 § 5↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 5.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.