Änderungen zwischen den Fassungen
Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden
1§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.