Änderungen zwischen den Fassungen
Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden
1§ 0↗RIS↗
§ 8neu
Schlussbestimmung
§ 8.
Diese Verordnung wird unter Einhaltung des Art. 44 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 erlassen.