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Fassungsvergleich zu Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden××

Änderungen zwischen den Fassungen

Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.09.2023 · idF BGBl. II Nr. 65/2023 § 8↗RIS↗
Schlussbestimmung
§ 8.
Diese Verordnung wird unter Einhaltung des Art. 44 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 erlassen.