Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
§ 3.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesregierung über die Befugnisse der zum Auslandseinsatz nach Afghanistan entsendeten Personen (RSM-Verordnung), BGBl. II Nr. 363/2014, außer Kraft.