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Fassungsvergleich zu Grundausbildungsverordnung-BML××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildungsverordnung-BML 1
§ 7neu
in Kraft ab 22.04.2023 · idF BGBl. II Nr. 111/2023 § 7↗RIS↗
Ressortinternes Basismodul
§ 7.
In einem Basismodul werden beispielsweise die Grundlagen wertschätzender Kommunikation sowie vertiefendes Wissen über Korruptionsprävention, Compliance, Integrität, über Gender Mainstreaming und Gleichstellung sowie über die gesetzliche Interessensvertretung der Bediensteten vermittelt. Die Teilnahme an diesem Basismodul ist für alle Bediensteten des Ressorts, die dem Geltungsbereich der Verordnung unterliegen, verpflichtend.