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Fassungsvergleich zu LF-BRWO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung (LF-BRWO) 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 124/2023 § 7↗RIS↗
Aktives Wahlrecht bei getrennten Betriebsräten
§ 7.
Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter oder Angestellte) erforderlich.