Änderungen zwischen den Fassungen
Zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde (ZaBe-V 2023)
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Hinweis für das Normerzeugungsverfahren
§ 4.
Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Gründe des § 14 Abs. 2 TKG 2021 vorliegen, wurden unter Einhaltung der Bestimmung des § 14 Abs. 3 iVm. § 206 TKG 2021 öffentlich konsultiert.