Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ZaBe-V 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde (ZaBe-V 2023) 1
§ 4neu
in Kraft ab 29.04.2023 · idF BGBl. II Nr. 138/2023 § 4↗RIS↗
Hinweis für das Normerzeugungsverfahren
§ 4.
Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Gründe des § 14 Abs. 2 TKG 2021 vorliegen, wurden unter Einhaltung der Bestimmung des § 14 Abs. 3 iVm. § 206 TKG 2021 öffentlich konsultiert.