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Fassungsvergleich zu MitV 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Mitteilungsverordnung 2023 (MitV 2023) 1
§ 6neu
in Kraft ab 16.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 145/2023 § 6↗RIS↗
Verweise
§ 6.
Verweise auf das TKG 2021 beziehen sich auf dessen jeweils geltende Fassung.