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Fassungsvergleich zu ZIB-V 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB-V 2023) 1
§ 7neu
in Kraft ab 18.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 147/2023 § 7↗RIS↗
Verweise
§ 7.
Verweise auf das TKG 2021 beziehen sich auf dessen jeweils geltende Fassung.