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Fassungsvergleich zu ZIB-V 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB-V 2023) 1
§ 8neu
in Kraft ab 18.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 147/2023 § 8↗RIS↗
Übergangsbestimmungen
§ 8.
Die Daten zur normalerweise zur Verfügung stehenden Bandbreite in Mobilfunknetzen gemäß Anlage 1 sind erstmalig für das 3. Quartal 2023 zu übermitteln.